Die Mitglieder eines Rates oder Kreistages treffen wichtige Entscheidungen vor Ort. Doch die Bürgerinnen und Bürger können sich einmischen. Mit einem Bürgerentscheid können neue Themen auf die politische Tagesordnung gesetzt oder ein Beschluss rückgängig gemacht werden. Voraussetzung eines Bürgerentscheides ist ein zulässiges Bürgerbegehren (Antrag auf Bürgerentscheid). Ist das Begehren erfolgreich, kommt es zum Bürgerentscheid und damit zur Abstimmung über das Sachthema: Die Wählerinnen und Wähler fällen dann den endgültigen Beschluss.
In letzter Zeit haben Bürgerentscheide gegen die Privatisierung kommunalen Eigentums einen starken Aufschwung genommen. Menschen wehren sich gegen den Verkauf ihrer Stadtwerke, der kommunalen Krankenhäuser oder der städtischen Wohnungen. Sie befürchten vor allem eine Verteuerung und Verschlechterung der Leistungen, den Abbau sozialer Standards und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Derzeit sind die formalen Hürden für ein erfolgreiches und damit zulässiges Bürgerbegehren sehr hoch. Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren ist in den meisten Bundesländern hoch angesetzt. Zugleich sind die Fristen zur Sammlung der Unterschriften sehr kurz und die Gemeindeordnungen verbieten Bürgerbegehren zu bestimmten Aufgaben der Kommune. Zusätzlich muss der Antrag einen zulässigen Vorschlag zur Kostendeckung der verlangten Maßnahme enthalten.
Schließlich ist für den Erfolg des Bürgerentscheides nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen entscheidend. Es muss in fast allen Bundesländern zusätzlich noch ein bestimmter Anteil der Bürgerinnen und Bürger mit Ja abgestimmt haben. Dieser Anteil beträgt je nach Bundesland zwischen 15 Prozent und 33 Prozent der Stimmberechtigten.
Beispiel: Wenn also lediglich 15% der Abstimmungsberechtigten am Bürgerentscheid teilnehmen, dann müssen alle mit Ja abstimmen, damit das gewünschte Ergebnis bindend ist.
Für die Fraktion DIE LINKE sind direkte Demokratie und repräsentative Demokratie eng miteinander verknüpft. Sie sollen gemeinsam weiterentwickelt werden. DIE LINKE setzt sich für eine starke demokratische Teilhabe ein, die allen Menschen gleiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens garantiert. Die Verfahren müssen fair und bürgerfreundlich sein.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen zu allen Fragen durchgeführt werden können, zu denen auch die gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker Entscheidungen treffen. Die Anzahl der Zulassungsunterschriften soll gesenkt und an die Einwohnerzahl in der Kommune angepasst werden. Bürgerentscheide sollen auf Grund einfacher Mehrheiten - mehr als die Hälfte aller abgegebenen und gültigen Stimmen entscheidet über Erfolg oder Misserfolg - zustande kommen. Einfache und kostengünstige Verfahren erleichtern die Durchführung von kommunale Bürgergehren und Bürgerentscheiden.
Auch hier lebende Menschen aus Nicht-EU-Staaten sollen an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen können.