Die "Öffentliche Hand" ist verantwortlich für die öffentliche Daseinsvorsorge zur Bereitstellung der notwendigen Güter und Leistungen. Darunter fällt alles, was die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Notwendigen garantiert: Schulen und Krankenhäuser, Wasser und Energie, Sozialversicherungssysteme, Wohnungen. Dazu gehört weiter ein kulturelles Grundangebot, Betreuung für Kinder und Ältere und die Sicherung von Mobilität und Teilhabe. Inzwischen gibt es keinen Bereich dieser öffentlichen Infrastruktur, der in den vergangenen Jahren nicht teilweise oder ganz verkauft oder vom Verkauf bedroht wurde.
Die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge sind in doppeltem Sinne notwendig. Notwendig, weil sie für das Leben und die soziale und demokratische Teilhabe in der Gesellschaft grundlegend sind. Und notwendig, weil ohne sie die Reproduktion einer demokratischen Gesellschaft, die die Würde und die gleichen Rechte aller achtet und garantiert, schwerlich möglich wäre. Aufgaben der Daseinsvorsorge müssen demokratisch verantwortet, organisiert und kontrolliert werden. Der Zugang zu diesen Diensten und Einrichtungen muss erschwinglich, diskriminierungsfrei und in jeder Hinsicht für alle Einwohnerinnen und Einwohner offen und barrierefrei sein. Die Grundlagen für eine gerechte Gesellschaft - der gleiche Zugang für alle zu den grundlegenden "Lebensmitteln" vom Wasser bis zur Bildung - werden zerstört, wenn öffentliche Güter privatisiert werden. Dort wo Einrichtungen der Daseinsvorsorge in privater Hand betrieben werden, steht nicht mehr die Leistung für die Menschen im Vordergrund, sondern das Streben nach Gewinn.