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Digitalisierung Kulturerbe

Themenpapiere der Gruppe

DIE LINKE fordert, Kulturgüter digital zu sichern und für alle zugänglich machen. Dafür brauchen wir eine finanziell ausreichend untersetzte gesamtstaatliche Digitalisierungsstrategie.

In Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen existieren Millionen von Büchern, Kunstwerken, Filmen und weiteren Exponaten, die derzeit nur schwer zugänglich sind. Die digitale Erschließung dieser Kultur- und Wissensgüter bietet große Potenziale für Kultur, Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft. Viele dieser Objekte müssen zudem digital archiviert und konserviert werden, um nicht für immer verloren zu gehen.

Unser kulturelles Erbe sollte durch seine Digitalisierung wieder lebendiger und für Kunst, Wissenschaft und Bildung nutzbar werden. Die Digitalisierung wollen wir nicht allein Privaten überlassen.

Wir setzen uns für eine Open Access-Strategie auch im Kulturbereich ein. Wir wollen Möglichkeiten und Anreize für Kultureinrichtungen schaffen, ihre digitalen Veröffentlichungen unter freie Lizenzen zu stellen. 
DIE LINKE will zudem Museen im Urheberrecht eine gesetzliche Erlaubnis einräumen, ihre urheberrechtlich geschützten Bestände über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, um dadurch einer breiten Öffentlichkeit besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Kulturgütern im Bestand der Museen zu ermöglichen.

Die Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek wollen wir ausbauen und sie auf eine finanziell sichere Grundlage stellen.

DIE LINKE hat in diesem Zusammenhang bereits 2011 eine unbürokratische und kostengünstige Urheberrechtslösung für verwaiste und vergriffene Werke vorgeschlagen. Zentral bei der Digitalisierung ist aus unserer Sicht Rechtssicherheit für die digitalisierenden Einrichtungen und Bibliotheken – auch bei der Langzeitarchivierung.

Speziell im Bereich der Rettung des audiovisuellen Erbes sind große Anstrengungen erforderlich, um dieses vor dem Verfall zu bewahren. Wir wollen Filme auf Dauer bewahren und zugänglich machen. Statt allein auf digitale Speicherverfahren zu setzen, wollen wir unser Filmerbe auch analog sichern und zugänglich machen. Um dies langfristig sicher zu stellen, fordern wir den Erhalt eines bundeseigenen Kopierwerkes und die Bewahrung analoger Technik.

Auch die Sicherung des schriftlichen Erbes gehört ganz zentral zum Erhalt unseres vielfältigen kulturellen Erbes. Neben entsprechenden baulichen Ertüchtigungen für eine fachgerechte Aufbewahrung des schriftlichen Kulturguts in den Bibliotheken und Archiven gehören dazu vor allem die Entsäuerung und Schädlingsbekämpfung, Restaurierung und präventive Maßnahmen, um das Erbe möglichst im Original zu erhalten, sowie die Digitalisierung, Langzeitarchivierung und Zugänglichmachung. Für uns sind Originalerhalt und Digitalisierung nicht austauschbar, sie dafür notwendigen Maßnahmen aber müssen angesichts der Größe der Aufgabe besser zwischen den einzelnen Einrichtungen und Ländern abgestimmt, koordiniert und fachlich begleitet werden.

Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ist eine der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ umgesetzt worden. Die bisherige Arbeit der KEK belegt, dass sie für den Erhalt des schriftlichen Kulturgutes unverzichtbar ist. Die von ihr erarbeiteten Empfehlungen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts haben den Handlungsbedarf einmal mehr deutlich formuliert. Nachdem mit Hilfe verschiedener Modellprojekte Erfahrungen gewonnen werden konnten, gilt es, die Sicherung des schriftlichen Kulturguts als gesamtstaatliche Aufgabe mit dauerhaftem Charakter konzertiert anzugehen.

Die Verstetigung der KEK ist dafür als Beratungs- und Vernetzungsstelle ebenso wichtig wie die Einrichtung eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Förderprogramms, das vor allem auch in die Fläche wirken kann, und dem bestehenden Bedarfs in weit größerem Maße gerecht wird, als das gegenwärtig der Fall ist.

Wir sehen im Erhalt und der Digitalisierung unseres Kulturerbes eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung, weswegen wir uns alljährlich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für ein Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes, für eine konzertierte Aktion zur Rettung des Filmerbes sowie für eine Aufstockung des Bundesprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ und für eine Fortführung des Denkmalschutzsonderprogramms einsetzen. Gerade in diesem Programm zeigt sich, wie wichtig ein Engagement des Bundes angesichts des nach wie vor hohen Bedarfs in den Ländern und Kommunen ist.

Darüber hinaus fordern wir beharrlich eine bedarfsgerechte Ausstattung insbesondere für Museen, Archive und Bibliotheken, die neben angemessenen Räumlichkeiten und einem Ausbau der pädagogischen Angebote auch die Möglichkeit zur Anstellung bzw. Beauftragung von ausreichendem Fachpersonal für die Konservierung, Restaurierung und für präventive Maßnahmen zur Bewahrung von Kulturgut beinhaltet.

Nur so kann sichergestellt werden, dass unser kulturelles Erbe umfassend nutzbar und verfügbar wird.


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