Verheiratete Paare genießen in Deutschland ein besonderes Steuerprivileg, das sogenannte Ehegattensplitting, das noch immer als ein bedeutendes familienpolitisches Instrument verkauft wird. Dabei ist es für die Förderung von Familien gänzlich ungeeignet und muss abgeschafft werden.
Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete oder verpartnerte Paare völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist somit schon von seinem grundsätzlichen Ansatz her kein Instrument zur Unterstützung von Familien. Denn Verantwortung für Lebenspartner:in und Kinder wird heute anders wahrgenommen als 1957, als das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Es gibt immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen. Eine Realität, die endlich anerkannt werden sollte.
Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting umso mehr entlastet, je höher der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten oder den Verpartnerten ist. Verdienen beide Eheleute dagegen gleich viel, haben sie keinen Vorteil vom Splitting. Vom Ehegattensplitting profitieren demnach vor allem auch Partnerschaften, in denen eine Person wenig oder gar kein Einkommen hat. Vor allem Frauen werden so in die Teilzeit oder in die „Hausfrauenehe“ gedrängt, weil es sich finanziell kaum oder gar nicht lohnt, ein eigenes Einkommen zu erzielen.
Wenn eine Person, die zuvor über einen Minijob hinzuverdient hat, diesen für eine besser bezahlte Beschäftigung aufgibt, kann es sogar Einkommenseinbußen für zusammenveranlagte Paare bedeuten. So trägt das Ehegattensplitting maßgeblich dazu bei, dass im Niedriglohnsektor überwiegend Frauen beschäftigt sind und viele Frauen in der Minijobfalle verharren.
Und zuletzt ist die steuerliche Entlastung von der Höhe des Einkommens abhängig. Den maximalen Splittingvorteil erreichen Alleinverdiener-Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 555.650 Euro. Sie sparen im Jahr 2023 rund 19.300 Euro Steuern. Keinen Vorteil haben demgegenüber Paare im Jahr 2023, bei denen beide, jeweils nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben, weniger als 10.908 Euro zu versteuern haben. Das Ehegattensplitting begünstigt somit die Paare am meisten, die am wenigsten einer Begünstigung bedürfen.
Statt einer Ausweitung des zur Familienförderung ungeeigneten Ehegattensplittings fordert DIE LINKE dessen Abschaffung. Lediglich ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag soll zwischen verheirateten oder verpartnerten Paaren steuerlich noch übertragbar sein – das entspricht auch der geltenden maximalen steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen zwischen Nichtverheirateten bzw. Nichtverpartnerten. Zur gezielten Förderung von Familien mit Kindern fordert DIE LINKE zudem eine Anhebung des Kindergelds von aktuell 192 Euro pro Monat für das erste Kind auf 328 Euro pro Kind und Monat, das aus den steuerlichen Mehreinnahmen bezahlt werden kann, die aus der Streichung des Ehegattensplittings resultieren.