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Entfernungspauschale, Mobilitätsgeld

Themenpapiere der Gruppe

Derzeit können die Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte mittels der sogenannten Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale) von derzeit 30 Cent (ab dem 21. Kilometer 35 Cent) pro Entfernungskilometer von der Steuer abgesetzt werden. Die Entfernungspauschale hat aber einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler. Da sie das zu versteuernde Einkommen senkt, fällt die Steuerentlastung umso stärker aus, je höher das Einkommen ist. Während Spitzenverdiener:innen mit der Entfernungspauschale fast 17 Cent pro Entfernungskilometer bei der Steuer entlastet werden, sparen Pendler:innen mit niedrigem Einkommen nur knapp 5 Cent. Bei Beschäftigten, die aufgrund sehr niedriger Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen und weniger als 20 Kilometer zur Arbeit pendeln, bringt die Entfernungspauschale überhaupt keine steuerliche Entlastung. Damit bekommen diejenigen, die durch steigende Fahrtkosten am meisten belastet werden, oft die geringste oder gar keine Entlastung.

Statt der Entfernungspauschale fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE daher die Umstellung auf ein Mobilitätsgeld als festen Betrag pro Kilometer Arbeitsweg, der für alle Pendler:innen gleich hoch ist.

Das Mobilitätsgeld sollen alle abhängig Beschäftigen als einen festen Betrag pro Entfernungskilometer erhalten, entweder als Senkung ihrer Einkommensteuerschuld oder – wo keine oder keine ausreichend hohe Einkommensteuerschuld besteht – als direkte Auszahlung.

Für wen es steuerlich günstiger ist, kann aber auch in Zukunft die realen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel als Werbungskosten geltend zu machen und auf das Mobilitätsgeld verzichten.

Weite Anfahrten zum Arbeitsplatz sind kein Selbstzweck, sondern ein oft unvermeidbares Übel. Der Klimaschutz und die Lebensqualität in den Ballungsräumen machen es unverzichtbar, das Auto als Verkehrsträger im Berufsverkehr weitgehend durch Alternativen abzulösen. Das erfordert erhebliche Investitionen in einen zuverlässigen, komfortablen und preisgünstigen oder gar kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr mit kurzen Taktzeiten. Da wir davon heute – gerade auf dem Land – noch weit entfernt sind, soll das Mobilitätsgeld die heute Pendelnden gerechter unterstützen, aber ohne zusätzliche Anreize zu bieten, dass noch mehr Menschen noch weitere Strecken mit dem Auto zur Arbeit zurücklegen. Es geht also um eine gerechtere Lastenteilung zwischen den Pendler:innen, damit gerade Niedriglohn-Pendler:innen besser gestellt werden können. Für Pendler:innen mit sehr hohen Einkommen geht das mit entsprechenden Einbußen einher.

Aus verkehrspolitischer Sicht sollte Umstellung auf das Mobilitätsgeld daher möglichst aufkommensneutral erfolgen. Da für die Mehrheit der Beschäftigten die Fahrkosten zur Arbeitsstätte heute über den Arbeitnehmerpausbetrag von 1.000 Euro abgegolten werden und wir diesen in der Höhe nicht antasten wollen, wird gerade diese Gruppe von Beschäftigten besonders profitieren, weil sie zukünftig zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag in den Genuss des Mobilitätsgeldes kommen werden. Dies geht allerdings mit Kosten in niedriger einstelliger Milliardenhöhe einher.


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