Energiewende durch Kohleausstiegsgesetz absichern
Nach dem Antrag sollen ab 2015 die jährlichen Strommengen aus Kohlekraftwerken begrenzt und in den Folgejahren stetig reduziert werden. Der Neubau von Kohlekraftwerken und der Neuaufschluss von Tagebauen sollen verboten werden. Infolge eines solchen Gesetzes könnte spätestens 2040 das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz gehen. Die Rest-Strommengen sind an die Betreiber von Kohlekraftwerken anhand von Effizienz-Benchmarks zu vergeben, wobei die besherige Laufzeit zu berücksichtigen ist.