Konsularische Hilfen diskriminierungsfrei gewähren
In Not- und Krisensituationen darf nicht nach Staatsangehörigkeit differenziert werden. Unterstützungsleistungen deutscher Behörden bei Notfällen müssen vielmehr allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, unterschiedslos im gleichen Umfang gewährt werden, selbst wenn sich solche Not- oder Krisensituationen im Ausland ereignen. Dazu muss das Konsulargesetz geändert werden. Regelungen anderer europäischer Länder wie Dänemark oder Finnland können dabei eine Orientierung sein.