Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Mietschulden)
Der Gesetzentwurf sieht für Mieterinnen und Mieter nur die Abwendung einer Kündigung bis zum Ende der COVID-19-Pandemie vor. Eine Zahlungsklage des Vermieters hinsichtlich der nicht geleisteten Miete erscheint dagegen weiterhin möglich. Um die Krisenkosten nicht allein auf die Mieterinnen und Mieter abzuwälzen, sollen die Mietschulden nach Rückzahlung der Hälfte des aufgelaufenen Betrags als getilgt gelten.