Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums demäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Mit diesem interfraktionellen Antrag wird ein Gremium gemäß Art. 45 GG zur Kontrolle der nachrichtlichen Tätigkeiten des Bundes eingesetzt.

Mit diesem interfraktionellen Antrag wird ein Gremium gemäß Art. 45 GG zur Kontrolle der nachrichtlichen Tätigkeiten des Bundes eingesetzt.
DIE LINKE wendet sich gegen die Weigerung der Bundesregierung, den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen zu verurteilen. Ein solcher Einsatz wäre katastrophal für Zivilbevölkerung und Umwelt. Deutschland ist indirekt mitverantwortlich für die Möglichkeit eines Atomwaffeneinsatzes, weil es US-Atomwaffen lagert und Flugzeuge für deren Benutzung vorhält. DIE LINKE will dieser gefährlichen Situation ein Ende bereiten.
Mit diesem interfraktionellen Antrag wird das mathematische Verfahren für die Festlegung der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie für die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen bestimmt.
In diesem interfraktionellen Antrag geht es um die Einetzung der Ausschüsse und damit die Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages.
Der nach den Angriffen am 11.9.2001 ausgerufene Bündnisfall muss umgehend beendet werden. Er war von Beginn an völkerrechtswidrig, kann aber 13 Jahre später selbst von denjenigen, die ihn einstmals für rechtens gehalten haben, nicht mehr erklärt werden. Dass weiterhin ein Auslandseinsatz der Bundeswehr - die Operation Active Endeavour - auf dem NATO-Bündnisfall beruht, macht diesen Antrag notwendig. Deutschland muss in der NATO darauf drängen, diesen Bündnisfall umgehend zu beenden.
DIE LINKE als besondere Vertreterin ostdeutscher Interessen will fast ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall endlich die deutsche Einheit vollenden und gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen, besonders zwischen Ost und West. Die Verhandlung über einen Solidarpakt III und die Neujustierung des Länderfinanzausgleichs sollen parlamentarisch verlässlich begleitet und kontrolliert werden.
Seit Jahren kämpft DIE LINKE für die Einsetzung eines entsprechenden Ausschusses, wie es ihn in der Frühzeit der BRD bereits gegeben hat. Notwendig ist ein solcher Ausschuss, da ein Großteil der Gesetze des Bundes von Kommunen ausgeführt wird bzw. Auswirkungen auf die Kommunen hat, z.B. Steuerrechtsänderungen, die zu Mindereinnahmen der Kommunen führen. Nur durch einen ordentliche Ausschuss ist gewährleistet, dass kommunale Belange im Gesetzgebungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.
Die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages soll zügig hergestellt werden. Hierfür müssen auch Ausschüsse von den Fraktionen besetzt werden. Für die Berechnung des Stärkeverhältnisses der einzelnen Fraktionen erfolgt stets am Anfang einer Wahlperiode die Festlegung des mathematischen Berechnungsverfahrens. Die Berechnung soll identisch wie in der 17. Wahlperiode erfolgen.
Die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages ist bereits während langwieriger Koalitionsverhandlungen - etwa für die Beratung von Gesetzentwürfen und die Regierungskontrolle - sicherzustellen. Mit diesem Antrag der LINKEN werden sofort einige ständige Ausschüsse eingesetzt, ohne die Regierungsbildung abzuwarten. Viele der eingesetzten Ausschüsse sind zwingend (grund-)gesetzlich oder geschäftordnungsrechtlich vorgeschrieben. Innen-, Rechts- und Finanzausschuss werden seit vielen Wahlperioden stets eingesetzt.
Ökolandwirtschaft leistet wichtigen Beitrag zum Erhalt der Umwelt und Natur in der Landwirtschaft und bietet Ausgleich zur Intensivierung der Landwirtschaft, sie muss in Deutschland und EU aus Sicht der LINKEN stärker gefördert werden. Vorhandene agrarpolitische Instrumente müssen verstärkt zu Gunsten des Ökolandbau eingesetzt werden. Aus umweltpolitischen Gründen muss ein 20% Flächenanteil bis 2020 wieder angestrebt werden.