Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2013 stellte der NSU-Untersuchungsausschuss hier im Bundestag fraktionsübergreifend fest – ich zitiere –: Beim Verfassungsschutz bedarf es „der Stärkung einer systematischen und strukturellen Kontrolle“. Der im Untersuchungsausschuss als „höchst problematisch erkannte Bereich des Einsatzes von V-Personen“ muss „gezielt untersucht werden“. Wenn ich mir Ihren über 100 Seiten langen Entwurf anschaue, Herr Dobrindt, dann sehe ich: Darin…
