zum BGH-Urteil zur Löschung von Verbraucher:innendaten durch die Schufa: "Nach dem BGH-Urteil darf die Schufa bereits erledigte Forderungen weiterhin über Jahre hinweg speichern, auch wenn die Betroffenen ihre Schulden längst beglichen haben. Das bedeutet: Wer einmal in Schwierigkeiten war, wird langfristig stigmatisiert – selbst wenn er oder sie letztlich Verantwortung übernommen hat."
Foto: Uwe Steinert
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