„Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wurde ausschließlich geprüft, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Grundlage des von ihm vorgelegten Gutachtens die Hochstufung rechtlich tragfähig begründen konnte. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die darin herangezogenen öffentlich zugänglichen Quellen im jetzigen Verfahrensstand nicht ausreichen, um der Partei insgesamt eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zuzuschreiben. Zugleich stellt das Gericht fest, dass innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen mit hinreichender Gewissheit erkennbar sind.
Die Entscheidung bedeutet daher keine politische Entlastung dieser Partei, sondern eine vorläufige rechtliche Bewertung der Begründungslage durch die Behörde. Die abschließende Klärung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten“, erklärt Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Innenpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD. Bünger weiter:
„Unabhängig von der Einstufung durch den Verfassungsschutz bleibt für uns die politische Bewertung eindeutig: Die AfD ist eine rechtsextreme Partei und eine Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat und Minderheiten. Diese Einschätzung ergibt sich aus ihren Programmen, aus den öffentlichen Aussagen führender Funktionäre und aus ihrer politischen Praxis. Die Verteidigung der Demokratie bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Parlament und außerhalb.“
