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Bauturbo zerstört Nachbarschaften – Bundesregierung ignoriert Bedarfe vor Ort

Pressemitteilung von Katalin Gennburg,

„Das Baugesetzbuch darf nicht weiter geschwächt und ausgehöhlt werden, denn wir brauchen das starke Baurecht zur Sicherung von Gemeinbedarfen gegenüber Privatinteressen in lebenswerten Städten“, erklärt Katalin Gennburg, Sprecherin für Bauen und Stadtentwicklung der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich des Inkrafttretens des Bauturbos. Gennburg weiter:

„Vielmehr müssten Mitwirkungsmöglichkeiten in Bauplanungsverfahren und eine sinnvolle Ergänzung von dem, was vor Ort wirklich gebraucht wird, gestärkt werden. Wer Menschen mit dem Bagger vor der eigenen Haustür überrascht, verspielt Vertrauen in die Baupolitik und plant völlig an den Bedarfen vorbei. Als Linke fordern wir eine weitreichende Demokratisierung von Planungsverfahren und mehr Mitsprache durch Bürger:innenbeteiligung in der Stadtplanung statt weniger. Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, im Interesse der Kommunalen Planungshoheit klarzustellen, wer genau als Gemeinde im Sinne der neuen Regelungen zustimmen muss und dann auch im Interesse einer inklusive Stadtplanung den weiteren Ausverkauf der Städte durch profitorientierte Investorenplanungen stoppen kann.“

 

Zum Hintergrund:

Diese Woche tritt der sogenannte „Bau-Turbo“ in Kraft und die Länder und Gemeinden müssen die Umsetzung vorbereiten. Dazu hat die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg die Bundesregierung gefragt, wie insbesondere der §34 zukünftig gehandhabt wird (https://www.dielinkebt.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/2025/RS_SF_10_-_0466.pdf) , da dieser insbesondere in kleineren und finanzschwachen Kommunen bereits oft zu Bodenspekulation geführt und nachbarschaftlichen Protest provozierte. Die nach BauGB bislang gültige Vorgabe, dass Neubauten sich nach § 34 Baugesetzbuch städtebaulich in die Umgebung einfügen müssen, wird gemäß „Bau-Turbo“ im Prinzip abgeschafft. Die Bundesregierung erklärt auf die parlamentarische Nachfrage, dass die Gemeinden weiterhin zustimmen müssten. Leider ist in der Praxis aber überhaupt nicht klar, wer genau verfassungsmäßig als „Gemeinde“ einer Abweichung zustimmen können soll, um die bislang gültige Einfügungsregelung nicht komplett obsolet zu machen. 

Hinzu kommt das wichtige Thema Bürger:innenbeteiligung in der räumlichen Planung als wichtiger Beitrag zur demokratischen Kultur und Teilhabemöglichkeit. Die Bundesregierung hält die „vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten für sachgerecht und ausreichend“, obwohl es keine verbindliche Beteiligung der Bevölkerung mehr gibt. Bereits in der Vergangenheit hat die Anwendung des §34 immer wieder zu enormen Konflikten und Widerständen geführt, da die Einfügungsregelung leider zu oft im Sinne der privaten Planungsvorhaben und gegen das Gemeininteresse gestellt wurden. Zig Bürgerinitiativen haben sich dazu immer wieder formiert, gerade weil Bürger:innenbeteiligung in der Stadtplanung so wichtig ist. Mit der Neuregelung sind deshalb Chaos in den Kommunen bezüglich der Zuständigkeit und noch gravierendere nachbarschaftliche Konflikte vorprogrammiert.  Auch in Berlin zeichnen sich beispielsweise bereits Verwerfungen zwischen Senat und Bezirken ab: Der Senat will die Bezirke durch den „Berliner Leitfaden zum Wohnungsbau-Turbo“ auf Linie bringen, was auch von Baustadträten kritisiert wird (https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/leitfaden-zum-neuen-bauturbo-gesetz-berliner-senat-gibt-bezirken-linie-beim-wohnungsbau-vor-14697020.html).