Caren Lay, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haften:
"Es ist ein wichtiges und hoffentlich abschreckendes Urteil: Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist rechtswidrig. Im konkreten Fall muss der Makler eine Entschädigung an die betroffene Person zahlen, die erfolgreich um ihre Rechte gekämpft hat. Rassistische Diskriminierung ist leider weit verbreitet auf dem Wohnungsmarkt und völlig inakzeptabel. Darum setzen wir uns für Transparenz und Antidiskriminierungschecks bei Wohnungsvergaben ein, wie sie das Land Berlin auf Betreiben der Linken eingeführt hat. Um aber die Wohnraumversorgung für alle Menschen gleichermaßen zu sichern, braucht es dringend ein öffentliches Investitionsprogramm zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen.“
