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Ein alter Geschlechtseintrag darf Menschen nicht Jahre später wieder einholen

Pressemitteilung von Maik Brückner,

Zur BGH-Entscheidung zur Vaterschaftsanerkennung von trans Männern erklärt Maik Brückner, Sprecher für Queerpolitik:

„Die Entscheidung des BGH ist formal nachvollziehbar, aber der Fall zeigt gleich mehrere Probleme für queere und transgeschlechtliche Eltern auf: Der Gesetzgeber muss im Abstammungsrecht endlich Abstand davon nehmen, dass es nur einen Vater und eine Mutter als Eltern geben kann. Gleichzeitig muss Paragraph 11 des Selbstbestimmungsgesetzes ersatzlos gestrichen werden, denn er diskriminiert trans Männer gegenüber trans Frauen. Ein alter Geschlechtseintrag darf Menschen nicht Jahre später wieder einholen und ihnen rechtliche Nachteile bringen. Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, auch nach Trennung. Das darf nicht am früheren Geschlechtseintrag scheitern. Das Kind ist mit dem Vater aufgewachsen.“