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Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Beschäftigte vor Repressionen schützen

Pressemitteilung von Isabelle Vandre,

„Der Gesetzentwurf soll der große Wurf gegen Schwarzarbeit und Finanzkriminalität sein, aber er setzt vollkommen falsche, gefährliche Prioritäten: Die Kontrollmöglichkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sollen erhöht, Razzien erleichtert und Abschiebungen beschleunigt werden. Das schürt ein Klima der Angst bei Beschäftigten“, erklärt Isabelle Vandre, Sprecherin für die Bekämpfung von Finanzkriminalität der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Vandre weiter:

„Statt Beschäftigte vor Ausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu schützen, werden damit ohnehin schon Marginalisierte und Ausgebeutete kriminalisiert. Dabei wäre es dringend geboten, den Schutz vor Menschenhandel und organisierter Kriminalität auszuweiten. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit muss den Schutz der Betroffenen über repressive Maßnahmen stellen.

Die zusätzlich eingebrachte Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Belege ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber: Längere Aufbewahrungsfristen allein werden nicht ausreichen, um Cum-Cum und Cum-Ex aufzuarbeiten. Cum-Cum hat einen Schaden von schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro verursacht. Geld von uns allen, das an allen Ecken und Enden fehlt – für Schulen, Kitas, Krankenhäuser und bezahlbaren Wohnraum. Was es stattdessen braucht, sind Behörden, die dazu befähigt werden, Cum-Cum- sowie Cum-Ex-Fälle auszuermitteln und zur Anklage zu bringen. Hierzu schlagen wir die Gründung einer bundesweiten Spezialeinheit für international organisierte Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor. Zudem fordern wir die Verschärfung der Strafverfolgung z. B. durch die Wiedereinführung eines Verbrechenstatbestands für besonders schwere Steuerhinterziehung, um sie rechtlich dem Betrug nach § 263 StGB gleichzustellen. Als Linksfraktion fordern wir die konsequente Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung und die Ausweitung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Finanzminister Klingbeil liefert leider nichts von beidem.“

Hintergrund:
Finanzkriminalität hat in den vergangenen Jahren zu milliardenschweren Steuerausfällen geführt. Nach Schätzungen beläuft sich der Schaden allein durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf mindestens 28,5 Mrd. Euro, von denen bislang nur ca. 1 Prozent zurückgeholt wurde. Die geringe Rechtsdurchsetzung erleichtert organisierte Steuerkriminalität, weil durch das geringe Entdeckungsrisiko falsche Anreize gesetzt werden. Die nun im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geplante Rücknahme der verkürzten Aufbewahrungsfristen für Banken, Versicherungen und Fonds ist ein wichtiger Erfolg des öffentlichen Drucks. Sie bleiben jedoch wirkungslos, wenn die gewonnene Zeit nicht konsequent genutzt wird, um sämtliche noch nicht aufgedeckte Cum-Cum-Geschäfte zu ahnden und die entgangenen Steuern einzutreiben. Die bisherigen Prüf- und Ermittlungskapazitäten der Länder reichen hier nicht aus, um dieses fortbestehende Problem wirksam zu bekämpfen. Dabei ist der Bund rechtlich in der Lage und verpflichtet, die Länder zu unterstützen. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Erweiterung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vor. Die FKS soll zum einen Beschäftigte schützen und Ausbeutung und Lohnraub bekämpfen, zum anderen hat sie als Teil des Zolls eine Kontrollfunktion. Diese Doppelrolle führt zu einem Zielkonflikt: Für Beschäftigte in prekären, oft migrantisch geprägten Branchen kann das bedeuten, nach einer Kontrolle unbezahlte Löhne nicht zu erhalten und, schlimmer noch, abgeschoben zu werden. Der Gesetzesentwurf von Finanzminister Klingbeil greift zu kurz, weshalb die Linksfraktion einen Antrag zur wirksamen Bekämpfung von Finanzkriminalität beigelegt hat. Am Montag, den 13.10.2025, findet die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf statt.