"Grundrechte gelten auch für Geflüchtete. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Bei Innenpolitiker:innen, bei der Polizei oder in Ausländerbehörden hat sich aber längst die Haltung durchgesetzt, dass man mit ausreisepflichtigen Personen fast alles machen kann, solange es nur dazu dient, die Abschiebung durchzusetzen. Dem schiebt das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vor", erklärt Clara Bünger, flucht- und innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Durchsuchen von Wohnungen im Rahmen von Abschiebungen. Bünger weiter:
"Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass Gesetzesverschärfungen und politischer Druck zu immer brutaleren Abschiebungen führen. Familien werden eiskalt auseinandergerissen, kranke Menschen direkt aus dem Krankenhaus zur Abschiebung geholt, alte und pflegebedürftige Personen an Orte zurückgezwungen, wo es keine angemessene Unterstützung für sie gibt. Ich fordere die Bundesregierung auf, aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umfassende politische Konsequenzen für einen Politikwechsel zu ziehen. Keine menschenverachtenden Abschiebungen mehr, stattdessen braucht es eine wirksame Bleiberechtsregelung. Merz und Dobrindt müssen sich von ihrer Politik des permanenten Rechtsbruchs verabschieden. Die Rechte von Geflüchteten dürfen nicht immer weiter ausgehöhlt werden."
