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Mindestlohn: Lohnuntergrenze muss mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens betragen

Pressemitteilung von Anne Zerr,

"Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro hat für 4,8 Millionen Menschen, ein Achtel aller Beschäftigten, eine Lohnerhöhung dargestellt. Das ist zwar eine kleine Verbesserung, aber auch dieser neue Mindestlohn bedeutet für Millionen Menschen weiterhin, dass sie einen Lohn haben, der nicht zum Leben reicht. Wir als Linke fordern, im Mindestlohngesetz eine Lohnuntergrenze von mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens festzuschreiben", erklärt Anne Zerr, Sprecherin für Arbeitspolitik und Arbeitszeitpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich neuer statistischer Daten zum Mindestlohn. Zerr weiter:

"Damit gäbe es bereits jetzt einen Mindestlohn von über 15 Euro und eine zukunftsfeste Absicherung. Letztendlich profitieren alle von einem starken Mindestlohn, denn er verbessert die Kaufkraft, die Finanzierung der Krankenkassen und die Steuereinnahmen. Auch wer über dem Mindestlohn verdient, hat durch eine höhere Lohnuntergrenze eine bessere Ausgangslage im gewerkschaftlichen Kampf um gute Arbeitsbedingungen und Löhne.“