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Sensible Daten der elektronischen Patientenakte können in die Hände ausländischer Behörden gelangen

Pressemitteilung von Anne-Mieke Bremer, Stella Merendino,

„Die Bundesregierung kann und will offensichtlich nicht ausschließen, dass sensible Daten aus der ePA in die Hände von ausländischen Behörden gelangen. Sie verweigert eine eigenständige Risikoanalyse zu Anbieterabhängigkeiten und extraterritorialen Gesetzen. Statt klare Prüfpflichten festzuschreiben, versteckt sie sich hinter lückenhaften Vorgaben. Und sie gibt sich damit zufrieden, dass die Verträge zwischen Betreibern und Kassen eine Blackbox bleiben“, erklärt Anne-Mieke Bremer, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Fraktion Die Linke im Bundestag, zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Die elektronische Patientenakte – Verhinderung unbefugter Datenweitergabe, differenzierte Zuteilung von Zugriffsrechten und barrierefreie Nutzung für die Patientinnen und Patienten“ (Bundestagsdrucksache 21/2238).

Stella Merendino, Sprecherin für Digitalisierung im Gesundheitswesen, ergänzt: „Zurecht gab es Kritik an der Vergabe des Zuschlags für die Umsetzung der ePA an das kontroverse österreichische Unternehmen Rise. Nun stellt sich heraus, dass das BMG keinerlei Einsicht in die Verträge zwischen Krankenkassen und den ePA-Betreibern hat – Datensicherheit oder Preisabsprachen bleiben völlig intransparent.  So erscheint die ePA zunehmend als ein mangelhaftes und fahrlässiges Prestigeprojekt. Voller Lücken, voller Risiken, gemacht für Industrieprofite statt für eine bessere Versorgung. Was mit unseren sensibelsten Gesundheitsdaten passiert, bleibt dabei im Dunkeln.

Mit der ePA werden die Patient:innen auch weiterhin keine echte Hoheit über ihre eigenen Daten haben. Diagnosen und Behandlungen können nur pauschal für alle Ärzt:innen, Apotheken und Therapeut:innen verborgen oder freigegeben werden. Aber wozu muss die Zahnarzthelferin von jeder psychiatrischen Diagnose wissen? Warum sollte eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch dokumentieren lassen, wenn nicht einmal dokumentiert ist, wer in einer Klinik darauf zugegriffen hat? Warum wird es Menschen mit HIV-Infektion nicht ermöglicht, nur mit den Ärzt:innen die Daten zu teilen, die auch an der Behandlung beteiligt sind? So wird den Patient:innen die Möglichkeit genommen, sich vor Diskriminierung, Benachteiligung und Eingriffen in ihre Privatsphäre selbstbestimmt zu schützen. Das bedeutet ein massives Missbrauchsrisiko. Es ist doch ein Witz, dass die Bundesregierung das alles damit rechtfertigt, dass es den Patient:innen zu kompliziert sei.

Die Bundesregierung stellt nicht sicher, dass Menschen ihre ePA selbstbestimmt und barrierefrei nutzen können. Menschen ohne Smartphone oder Internet werden lapidar an schwer erreichbare Ombudsstellen verwiesen, statt gleichwertige Zugänge zu schaffen und dafür Gelder zur Verfügung zu stellen. Es gibt keine belastbaren Pläne für Barrierefreiheit der ePA, keine klaren Nutzungsrechtekontrollen, kein Monitoring der Betroffenenrechte und keine systematische Nutzungsevaluation. Ohne Kennzahlen, Fristen und Rechenschaft ist das ein Blindflug zulasten der Versicherten.“

 

Link zur Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/2238): https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102238.pdf

Link zur ausführlichen Auswertung der KA (pdf): https://www.dielinkebt.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/2025/2025_10_Auswertung_KA_ePA.pdf