"Das Urteil von Karlsruhe ist ein Teilerfolg für den Schutz der Grundrechte. Aber es zeigt auch, wie dringend notwendig eine grundlegende Reform der Sicherheitsgesetze ist. Ohne klare und transparente gesetzliche Grundlagen darf sich der Staat nicht in die Privatsphäre der Bürger:innen einmischen. Der Staatstrojaner ist ein unverhältnismäßiges Mittel und gehört abgeschafft. Wir dürfen unsere digitalen Freiheiten nicht leichtfertig aufs Spiel setzen", erklärt Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Vogtschmidt weiter:
"Es ist gut, dass das Gericht die Verantwortung des Staates bei der IT-Sicherheit klarstellt. Dennoch bleibt ernüchternd, dass der Einsatz digitaler Überwachungsinstrumente nicht umfassender eingeschränkt wurde. Der Staatstrojaner greift tief in persönliche Kommunikationsräume ein - oft auf Basis vager 'drohender Gefahr' statt eines konkreten Tatverdachts."
Sonja Lemke, Sprecherin der Fraktion für digitale Verwaltung und Open Government, ergänzt: "Das Urteil ist eine Mahnung an die Überwachungspolitik. Der Staatstrojaner ist nicht nur ein schwerer Grundrechtseingriff, er gefährdet auch unser aller IT-Sicherheit, weil der Staat dafür Hintertüren und Schwachstellen - die auch von kriminellen Akteuren genutzt werden können - offen lassen muss, statt sie umgehend zu schließen. Sein Einsatz ist kategorisch abzulehnen."