Zum 1. Januar 2027 sollen die Regelbedarfe gesetzlich neu ermittelt werden. Doch ausgerechnet beim Thema Ernährung droht eine entscheidende Lücke: Die Bundesregierung will den Ernährungsanteil im Regelbedarf nicht gesondert überprüfen – obwohl der Wissenschaftliche Beirat des Bundesernährungsministeriums ihn als unzureichend kritisiert hat.
Die AG Arbeit und Soziales und die AG Ernährung, Landwirtschaft und Heimat der Linksfraktion laden zum Austausch über das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz:
Was bedeutet das für Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind? Welche politischen und rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um Ernährungsarmut wirksam zu bekämpfen?
Welche politischen Hebel gibt es im laufenden Gesetzgebungsverfahren? Und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich gegebenenfalls danach?
Bei unserem Fachgespräch beleuchten externe Expert * innen aktuelle Entwicklungen:
in der Ernährungsforschung (Verbraucherzentrale NRW, Silvia Monetti)
im Rahmen des UN-Sozialpakts (Deutsches Institut für Menschenrechte, Dr. Lê Phan-Warnke)
in der Bündnispolitik (Bündnis Ernährungsgerechtigkeit, Renate Antonie Krause)
in der Rechtsprechung zum Inflationsausgleich (VdK, Margret Böwe)
Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eine spannende Diskussion!
Wir bitten um Anmeldung über diesen Link
