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Aufstocker

Themenpapiere der Gruppe

Arm trotz Arbeit: Fast eine Million Menschen kann mit ihrem Lohn ihre Existenz nicht sichern und ist zusätzlich auf Hartz IV/Bürgergeld angewiesen (Stand: August 2022). Im Widerspruch zum Gesetzestitel „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erhalten auch Erwerbstätige diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (auch Arbeitslosengeld II genannt), wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Die hohe Zahl dieser Aufstocker:innen zeigt das Ausmaß von Beschäftigungsverhältnissen ohne existenzsichernden Lohn.

Mit den Hartz-Reformen 2002/2003 hatte die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder schlecht bezahlte und anderweitig prekäre Beschäftigung (Leiharbeit, Mini-Jobs, Solo-Selbstständigkeit etc.) maßgeblich vorangetrieben. Die nachfolgenden Regierungen folgten diesem Kurs und unternehmen immer noch zu wenig, um den Niedriglohnsektor einzudämmen. Im Jahr 2015 wurde zwar endlich der dringend notwendige gesetzliche Mindestlohn eingeführt, der zumindest niedrigste Löhne verhindert. Ohne den Druck der LINKEN, die als Erste eine solche gesetzliche Untergrenze gefordert hatte, wäre das nicht geschehen. Seit Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn immerhin 12 Euro pro Stunde – diese Anhebung bedeutet einen großen Fortschritt. Allerdings genügt auch dies nicht, um Armut trotz Vollzeitarbeit wirklich zu verhindern, insbesondere in Ballungszentren mit hohen Mieten.

Und auch die Sanktionen bei Hartz IV übten bis Ende 2022 massiven Druck auf Erwerbslose aus, jeden Job anzunehmen. Die Qualität der Arbeit spielte quasi keine Rolle mehr – Erwerbslose wurden so zu Lohndumping und Niedriglohnbeschäftigung gezwungen. Ob sich 2023 mit der Bürgergeld-Reform – die Hartz IV verbessert, aber nicht abschafft – etwas ändert, muss sich erst noch zeigen. Für die Arbeitgeber bietet auch das reformierte Hartz IV/Bürgergeld immer noch die Möglichkeit, prekäre Beschäftigung zu niedrigsten Löhnen anzubieten, weil sie indirekt über das SGB II subventioniert werden.

Für eine wirkliche Trendwende weg von der Niedriglohnpolitik ist außerdem eine strikte Begrenzung von Minijobs notwendig. Diese ist nicht in Sicht. Ganz im Gegenteil wurde 2022 mit der Erhöhung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze angehoben. Minijobs wurden also ausgeweitet, obwohl sie oft mit Hartz IV aufgestockt werden müssen.

Die Fraktion DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, über Hartz IV schlechte Arbeitsbedingungen zu subventionieren. Wir wollen stattdessen gute Arbeit und gute Löhne für alle. Daher fordern wir:

  • Der gesetzliche Mindestlohn muss auf mindestens 13 Euro pro Stunde angehoben werden.
  • Minijobs sind durch sozialversicherungspflichtige Arbeit zu ersetzen.
  • Die Arbeitsförderung muss von Vermittlung um jeden Preis auf nachhaltige und gute Arbeit umgestellt werden. Statt des Vermittlungsvorrangs braucht es mehr und bessere Weiterbildung. Außerdem muss für ALG-II-Beziehende ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden. Die Ampel-Koalition hat hier – auch wegen des Drucks der LINKEN – einiges versprochen, muss das aber auch umsetzen.
  • In der Leiharbeit muss das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt werden, zuzüglich einer Flexibilitätsvergütung ab dem ersten Einsatztag; langfristig muss Leiharbeit verboten werden.
  • Durch den Ausbau von Wohngeld und durch eine armutsfeste Kindergrundsicherung ist zu verhindern, dass Erwachsene wegen ihrer Kinder oder ihrer Wohnungssituation auf Hartz IV angewiesen sind.

Antrag: "Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns" von 2022.
Antrag:  "Berufliche Weiterbildung stärken – Weiterbildungsgeld einführen" von 2020.