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Diskriminierung

Themenpapiere der Gruppe

Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder wegen psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Eine Vielzahl von Barrieren ist keinesfalls abgebaut, tatsächliche Gleichbehandlung kann darum noch lange nicht Realität werden. Laut einer Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die im April 2016 veröffentlicht wurde, musste fast jeder dritte in Deutschland lebende Mensch bereits Diskriminierung erfahren.

Zwar gibt es in Deutschland inzwischen seit zehn Jahren mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Vor Gericht zu ziehen und dort seine Rechte einzuklagen ist aber für den Einzelnen weiterhin alles andere als einfach: die finanziellen Hürden sind hoch und der Betroffene muss die erlebte Diskriminierung beweisen. Abhängigkeitsverhältnisse z.B. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhindern vielmals eine Klage – die Furcht, das Arbeitsklima zu gefährden oder sogar den Job zu verlieren ist zu groß. Da Verbandsklagen als Ergänzung zur individuellen Klage weiterhin nicht möglich sind, können strukturelle Ursachen von Ungleichbehandlung nicht wirksam angegangen werden, da sich die Rechtskraftbindung von Gerichtsentscheiden nur auf die einzelne Klägerin oder den einzelnen Kläger bezieht. Ein Beispiel hierfür ist  die Differenz von mehr als 20 Prozent in der Entlohnung männlicher Arbeitnehmer und weiblicher Arbeitnehmerinnen. Die Regierungsfraktionen weigern sich weiterhin, sich für eine aktive Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik einzusetzen. Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das AGG zu reformieren und wirksamer zu gestalten, wurden von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU abgelehnt. Die CDU/CSU hat immer wieder klargemacht, dass eine Familie in ihren Augen aus Vater, Mutter und Kind zu bestehen hat – Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder Identität schließt sie damit aus.

DIE LINKE fordert die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer  ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen.

Die Beseitigung aller Barrieren – wie z.B. in der Mobilität, in schulischer und beruflicher Bildung, im Beruf, in der Kommunikation – ist dringend erforderlich, damit eine tatsächliche Gleichbehandlung nicht weiter verhindert wird.

DIE LINKE fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen antimuslimischen, antisemitischen sowie jede andere Form des Rassismus und einen wirksamen Schutz für die Opfer.

DIE LINKE fordert die Anerkennung und den Schutz aller Familien – verheiratete oder unverheiratete Eltern, Patchwork-Familien, Partnerschaften von LGBTI. Zudem fordert sie die rechtliche Gleichstellung von LGBTI.

Eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Länder halten wir für dringend notwendig. Zudem spricht sich DIE LINKE für eine Weiterentwicklung des AGG aus und fordert hier insbesondere ein Verbandsklagerecht, das als Ergänzung zur individuellen Klagemöglichkeit eingeführt werden soll.

 

Letzte parlamentarische Initiative der Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung bekämpfen – Verbandsklagerecht einführen; Drucksache: 18/10864