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Verbraucherrechte

Themenpapiere der Gruppe

Haben Sie einen Jahresvertrag mit einem Fitness-Studie, den sie - weil Sie nicht mehr hingehen - vor Ablauf der Zeit beenden wollen aber nicht können? Ist Ihre Telefonrechnung durchschaubar? Haben Sie schon einmal gegen Ihren Kaffee-Anbieter geklagt, weil er gesetzeswidrig überhöhte Preise mit der Konkurrenz abgesprochen hat?

Rechte haben und diese auch durchsetzen sind zwei Seiten einer Medaille. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das in hoch konzentrierten Märkten und bei wirtschaftsmächtigen Unternehmen ein Kampf des David gegen Goliath. Unternehmen sprechen ihre Preise zum Nachteil der Kunden ab. Die Vertragsbedingungen sind von Top-Juristen formuliert und die Rechtsabteilungen gut ausgestattet. Telekommunikations- oder Energieriesen diktieren ihre Vertragsbedingungen.

Die Fraktion DIE LINKE meint: Damit Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht kommen, sind wirksame Rechte des Einzelnen, schlagkräftige Verbraucherverbände und gemeinsame Klagemöglichkeiten nötig.

  • Wirksame Rechte des Einzelnen stärken seine Rechtsposition gegenüber den Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen z.B. ihre Vertragslaufzeiten individuell verhandeln dürfen, den Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder der Energieversorgung problemlos wechseln können oder jederzeit Informationen über Zusatzstoffe in Lebensmitteln oder über Finanzdienstleistungen erhalten können. Zentraler Bestandteil für Informationen ist ein wirkungsvolles Verbraucherinformationsgesetz. Als Fahr- und Fluggast müssen Sie ein Recht auf Entschädigung haben, wenn es mal nicht so läuft wie die Bahn- oder die Fluggesellschaft angekündigt hat. Das Kleingedruckte in AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) darf nicht mehr gegen Sie verwendet werden.
  • Dem Ausbau der Rechte der Verbraucherverbände kommt eine besondere Rolle zu. Denn sie bündeln die auf viele Personen verteilten Einzelinteressen gegenüber professionell vertretenen und teils global agierenden Unternehmen. Verbraucherorganisationen sind die Interessensvertreter der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Dafür brauchen sie:
    • weitreichende Informations- und Auskunftsrechte gegenüber Behörden und Unternehmen,
    • Beschwerderechte gegenüber Behörden, um diese zum konkreten Handeln gegenüber unlauteren Unternehmen auffordern zu können,
    • effektive und umfassende Klagerechte gegenüber unlauteren Unternehmen. Dazu sind die Verbandsklagebefugnisse zu erweitern und Verfahren zu effektiveren,
    • eine ausreichende und unabhängige Finanzierung ihrer Arbeit. Das erfordert einerseits eine gesetzliche Pflicht der Mitfinanzierung durch die Unternehmen nach dem Verursacherprinzip, andererseits müssen staatliche Einnahmen aus Kartellstrafen und unlautere Gewinne den Verbraucherorganisationen direkt zufließen.
  • Verbraucherrechte ohne eine entsprechende Durchsetzung sind wirkungslos. Daher fordert die Fraktion DIE LINKE:
    • Sammelklagen und Musterfeststellungsverfahren, damit sich viele geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen verbünden können.
    • Die Beweisführung von Schädigungen z.B. bei Bank- und Versicherungsberatung oder bei Pflege- und Behandlungsfehlern muss erleichtert werden.
    • Gerichte und Rechtsberatung müssen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen stehen. Gerichtsverfahren sollten vereinfacht werden und Schlichtungsstellen leicht zugänglich sein.
    • Bußgelder müssen aufgrund ihrer Höhe Wirkung erzielen und konsequent eingezogen werden.