Viele Staatsangehörige aus so genannten Drittstaaten müssen für die Einreise in die EU vorab ein Visum beantragen, nur bestimmte Länder sind hiervon ausgenommen. Visaanträge für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt in der EU richten sich nach EU-Recht (Visakodex), dies betrifft vor allem Geschäftsreisen, touristische und Verwandtenbesuche, sowie den sportlichen und kulturellen Austausch. Visa für einen dauerhaften Aufenthalt werden hingegen nach nationalem Recht beurteilt, etwa beim Familiennachzug, bei Studien- und Beschäftigungsaufenthalten. Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten grundsätzlich kein Visum. Immer wieder kommt es zu Beschwerden über eine restriktive Visa-Erteilungspraxis, über willkürliche Ablehnungen, geschäftsschädigende Visa-Praktiken, unnötige Hürden im Verfahren, unfreundliche Behandlungen in den Visastellen. Ablehnungen mit der Unterstellung einer angeblich “fehlenden Rückkehrbereitschaft“ werden häufig pauschal und unbegründet ausgesprochen. Angebliche Sicherheitsbedenken werden oft nur vorgeschoben. In Bezug auf Osteuropa spricht sich sogar die deutsche Wirtschaft für eine Visaliberalisierung bzw. Visafreiheit aus. Der LINKEN geht es vor allem um eine wirksame Erleichterung des gesellschaftlichen, kulturellen und familiären Austauschs im Interesse der Menschen.
Auf Anfragen der LINKEN wurde bekannt, dass die Ablehnungsquoten im Visumverfahren je nach Land und Region höchst unterschiedlich sind. Insbesondere in afrikanischen Ländern und Ländern, aus denen viele Flüchtlinge kommen, gibt es vergleichsweise viele Ablehnungen. Überdies musste die Bundesregierung einräumen, dass in der Praxis häufig gegen die Vorgaben des verbindlichen EU-Rechts verstoßen wird, etwa wenn es zu wochenlangen Wartezeiten im Verfahren oder einer unzureichenden Personalausstattung in den Visastellen kommt. Statt die Visastellen mit ausreichendem Personal auszustatten, setzte das Auswärtige Amt vor allem auf kostenpflichtige private Dienstleister bei der Annahme von Visaanträgen
DIE LINKE. fordert umfassende Visaliberalisierungen und soweit möglich eine Aufhebung der Visumpflicht. Die Vorgaben des Visakodex für ein kundenfreundliches Verfahren müssen eingehalten, gesetzliche Spielräume zur erleichterten Visaerteilung müssen ausgeschöpft werden. Dies betrifft die verstärkte Erteilung mehrjähriger Visa, insbesondere an Menschen mit familiären Kontakten in die EU, eine Reduzierung der vorzulegenden Dokumente und den Verzicht auf unnötige persönliche Vorsprachen, eine erleichterte Kommunikation mit Visastellen und Schulung des Personals, bessere Ausstattung der Visastellen und Verkürzung der Wartezeiten, Reisebüroverfahren für Vielreisende, keine überhöhten Anforderungen bei der Prüfung der Rückkehrbereitschaft usw. Die Reisefreiheit der Menschen ist ein hohes Gut, willkürliche und unverhältnismäßige Beschränkungen derselben müssen beseitigt werden.
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