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Asyl-Entscheidungs-Stopp zu Gaza aufgehoben

Nachricht von Clara Bünger,

Das BAMF hat seinen Entscheidungsstopp zu Asylsuchenden aus dem Gaza aufgehoben. Wegen der andauernden Kampfhandlungen auf dem gesamten Gebiet des Gazastreifens und der mehrfach gescheiterten Waffenruhe-Verhandlungen sei nicht mehr von einer „nur vorübergehend ungewissen Lage“ nach § 24 Abs. 5 AsylG auszugehen.

Ein maßgeblicher Grund für diese geänderte Praxis sind sicherlich zahlreiche Gerichtsentscheidungen, mit denen das BAMF wegen Untätigkeit verurteilt wurde: Vom 7. Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 sei über 238 Untätigkeitsklagen von Geflüchteten aus dem Gazastreifen oder palästinensischen Gebieten entschieden worden, in 187 Fällen sei das BAMF wegen Untätigkeit zur Entscheidung über die Asylanträge verpflichtet worden, in drei Fällen hätten die Gerichte selbst subsidiären Schutz angeordnet, in 48 Verfahren sei es zu „sonstigen Einstellungen“ gekommen (z.B.: Verfahrenserledigungen, nachdem das BAMF doch entschieden hat). Im bisherigen Jahr 2025 (bis Ende April) waren 65 von 76 (86 Prozent) entschiedenen Untätigkeitsklagen erfolgreich, 11 Verfahren wurden eingestellt.

Aus Angaben des BAMF ergibt sich, dass im ersten Halbjahr 2025 über 797 Asylanträge von „Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)“ (die Betroffenen müssen also nicht zwingend aus dem Gazastreifen kommen) entschieden wurde. In 627 dieser Fälle gab es sonstige Entscheidungen, vermutlich vor allem Dublin-Bescheide mit Verweis auf andere zuständige Mitgliedstaaten. Von den 170 inhaltlichen Asylentscheidungen waren 75,3 Prozent positiv (33 Asyl-/Flüchtlingsstatus, 79 subsidiärer Schutz, 16 Abschiebungsschutz). 689 Asylverfahren von Personen aus palästinensischen Gebieten waren Ende Juni 2025 noch anhängig.

Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kommentiert: „Es war längst überfällig, dass das BAMF seinen Entscheidungsstopp zu Asylverfahren aus dem Gazastreifen aufgibt. Die Menschen brauchen Schutz und müssen endlich ankommen dürfen. Angesichts der dramatischen Lage vor Ort hätte es diesen Stopp gar nicht erst geben dürfen. Das BAMF hat Verfahren unnötig hinausgezögert und damit das Leid der Betroffenen weiter verschärft. Zum Umdenken dürften auch die zahlreichen erfolgreichen Untätigkeitsklagen maßgeblich beigetragen haben. Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Asylanträge zügig und fair bearbeitet werden.“