Es ist ein skurriles Urteil, das Richter Hans-Joachim Hlavka am Mittwoch am Dresdner Amtsgericht gesprochen hat. Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung bei den Anti-Nazi-Demonstrationen am 19. Februar 2011 verurteilte das Gericht Tim H. zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Und das obwohl dem Angeklagten keine der ihm zu Last gelegten Taten in dem viertägigen Prozess nachgewiesen werden konnte.
Am 19. Februar 2011 hatten Demonstranten, einen Aufmarsch von Neonazis zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg verhindert. Dabei kam es auch zu Gewalt. Vier Polizisten wurden bei den Auseinandersetzungen verletzt, per Megafon soll zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen worden, ein Beamter später als "Nazischwein" beschimpft worden sein. Die Aufforderung zum Durchbrechen sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in den Worten "kommt nach vorne" zu sehen, der Megafonsprecher soll Tim H. gewesen sein. Im Prozess ließ sich das jedoch nicht belegen.
Zeuge entlastet den Angeklagten
Zu den Besonderheiten des Prozesses gehört, dass der Hauptbelastungszeuge den Angeklagten am ersten Prozesstag entlastete. Ein Anwohner, der die Auseinandersetzungen von seinem Balkon aus beobachtet hatte, sagte vor Gericht aus, Tim H. sei nicht derjenige gewesen, der Anweisungen über ein Megafon gegeben habe.
Der Anwalt des Angeklagten, Sven Richwin, sprach gegenüber linksfraktion.de denn auch von einem "Indizienprozess": "Da der einzige Zeuge ausgefallen ist, fußt die Entscheidung des Richters vor allem auf einem Polizeivideo." Darauf sei eine größere Person zu sehen, deren Gesichtszüge nicht zu erkennen seien. Weder sei zu sehen, was die Person mache, "geschweige denn, ob da irgendwelche Durchsagen getätigt werden", so Richwin.
"Ich kann Ihnen keine günstige Sozialprognose ausstellen", hatte Richter Hlavka das Versagen einer Bewährungsstrafe begründet. Dazu muss man wissen, dass der 36-jährige Familienvater Tim H. nicht vorbestraft und seit März 2011 bei der Partei DIE LINKE angestellt ist. "Das ist ein Skandalurteil“, erklärt Ulrich Maurer, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. "Der einzige Augenzeuge konnte Tim nicht einmal identifizieren. Im Urteilspruch kam der Richter zu ‚keiner günstigen Sozialprognose’, da Tim sich zu dem Vorfall nicht geäußert habe. Dies ist aber sein gutes Recht“, macht Ulrich Maurer deutlich.
"Es ist nicht Sache des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen"
Der Richter hatte dem Angeklagten tatsächlich angelastet, dass dieser vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen habe. "Der Richter hat gesagt, er hätte sich bei der Dresdner Bevölkerung entschuldigen müssen für den ganzen Aufruhr", sagt Anwalt Sven Richwin. Er ist der Ansicht, dass der Richter eine "politische Distanzierung" vom Angeklagten erwartet habe. Die Aussage zu verweigern, dürfe aber nicht zulasten des Angeklagten ausgelegt werden. "Es ist nicht Sache des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen", so Anwalt Sven Richwin, sondern dass "im Gegenteil die Staatsanwaltschaft den Beweis führen muss – und zwar jenseits von reinen Vermutungen".
Der Richter habe sich als "Vollstrecker eines mutmaßlichen Dresdner Volkswillens" gesehen, so Richwin. Die Dresdner Bevölkerung sei es leid, dass Demonstrationsbesucher nach Dresden kämen. "Es ist nicht Aufgabe der Justiz ein Exempel zu statuieren, sondern Recht zu sprechen“, kommentiert Ulrich Maurer die Einlassungen des Richters. Bisher sind Verfahren gegen Blockierer bei der Anti-Nazi-Demonstration überwiegend ins Leere gelaufen. Das Urteil sei "anhand der vorliegenden Beweise unverhältnismäßig und ein Skandal", so Ulrich Maurer.
"Es gibt viele Gründe, Dresden zu mögen. Es gibt aber auch Augenblicke, in denen man sich dieser Stadt schämt", sagte die in Dresden wohnende Parteivorsitzende Katja Kipping zu dem Urteil. "Gründet man in Sachsen eine kriminelle Vereinigung, gibt ihr den Namen eines berüchtigten, regionalen SA-Sturms aus der Nazizeit, macht sich der Sachbeschädigung und der schweren Körperverletzung schuldig, kann man mit juristischer Homöopathie rechnen: Geld- und Bewährungsstrafen bringen Nazischläger gewiss auf den guten Weg zurück! Ganz anders haut man bei Gericht in Dresden allerdings drauf, wenn es jemanden zu verurteilen gibt, dem man nichts, aber auch wirklich nichts nachweisen kann", so Katja Kipping.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anwalt Sven Richwin beabsichtigt Rechtsmittel einzulegen. Ob daraufhin eine Berufung oder gar eine Sprungrevision durchgeführt wird, hängt insbesondere von der späteren schriftlichen Urteilsbegründung ab, erklärte Sven Richwin gegenüber linksfraktion.de.
linksfraktion.de, 18. Januar 2013

»Das ist ein Skandalurteil«
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