Gerade in der Krise braucht es echte Mitbestimmung – damit Beschäftigte nicht nur Spielball von Veränderungen sind, sondern aktiv mitentscheiden. Um die Demokratie am Arbeitsplatz zu stärken, bringen wir gleich fünf Anträge in den Bundestag ein.
Die Arbeitswelt verändert sich rasant, die Wirtschaft- und Energiekrise bedroht aktuell hunderttausende Jobs. Doch Beschäftigte haben bei all dem kaum Mitsprache. Die betriebliche Mitbestimmung geht immer mehr zurück: Nur noch in 7 Prozent der Betriebe, die die Voraussetzung dafür erfüllen, gibt es einen Betriebsrat. Der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat ist insgesamt seit 1996 von 49 Prozent auf 37 Prozent gesunken.
Das ist nicht nur für Beschäftigte selbst ein Problem. Es ist ein Problem für die Demokratie insgesamt. Denn wer am Arbeitsplatz mitbestimmen kann, engagiert sich auch stärker politisch. Beschäftigte in einem Betrieb mit Betriebsrat sind um 5 Prozent häufiger politisch interessiert als Beschäftigte ohne Betriebsrat, Betriebsratsmitglieder sogar 23 Prozent häufiger. Studien zeigen: Je mehr Demokratie am Arbeitsplatz, desto geringer die Zustimmung zu antidemokratischen Positionen.
Gerade in der aktuellen Wirtschaftkrise zeigt sich: Mitbestimmung ist elementar, um Jobs und Zukunftsperspektiven zu sichern. Wichtige Entscheidungen über Zukunftsinvestitionen, Produktionsziele und Arbeitsplatzsicherung werden von den Unternehmen getroffen, ohne die Beschäftigten einzubeziehen. Die Betriebsräte haben lediglich beratende Funktion, aber kein Recht, mitzuentscheiden – und das, obwohl sie die eigentlichen Expert:innen sind. Das zeigt aktuell das Beispiel der BSH-Werke in Bretten und Nauen - Stadtorte, die schwarze Zahlen schreiben und dennoch geschlossen werden sollen, um anderswo billiger zu produzieren. Die Betriebsräte der Werke haben einen umfassenden Rettungsplan vorgelegt. Doch der wird von der Konzernführung ignoriert. Auf Einladung der Linksfraktion waren die Betriebsräte am 8. Mai im Bundestag zu Gast und haben ihre Situation der Presse geschildert.
Um die Stimmen von Betriebsräten in solchen Situationen zu stärken und insgesamt die Demokratie im Betrieb auszubauen, bringt die Linksfraktion fünf Anträge in den Bundestag ein, die wichtige Verbesserungen im Betriebsverfassungsgesetz verankern wollen:
1. Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in zukunftsrelevanten Fragen durchsetzen: Bisher haben Betriebsräte bei vielen wichtigen Entscheidungen nur Informations- oder Beratungsrechte – die Unternehmensführung kann allein entscheiden. Das soll sich ändern: Der Antrag verlangt zwingende Mitbestimmung bei allen relevanten Fragen von der Beschäftigungssicherung und Betriebsänderungen bis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das Ziel: Arbeitnehmende sollen Transformationen nicht erdulden, sondern aktiv mitgestalten (siehe Antrag).
2. Praktische Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern: Betriebsräte haben komplexe Aufgaben – wöchentliche Sitzungen, Betriebsversammlungen, Betriebsvereinbarungen – und brauchen dafür Zeit und moderne Technik. Der Antrag will ihre Freistellung erleichtern, ihnen bessere digitale Ausstattung und besseren Zugang zu Ressourcen verschaffen, damit sie ihre Aufgaben unter veränderten Bedingungen wahrnehmen können (siehe Antrag).
3. Die systematische Behinderung von Betriebsratsgründungen bekämpfen: Viele Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht, und Arbeitgeber sabotieren Gründungen durch Einschüchterung und Kündigungen – mit Erfolg: in über einem Drittel der Fälle scheitert die Gründung. Der Antrag schlägt vor, dass es jährliche Pflicht-Informationsveranstaltungen in betriebsratslosen Betrieben gibt und Arbeitsgerichte im Extremfall einen temporären Betriebsrat einsetzen können. Andererseits sollen Behinderungen konsequent bestraft werden, mit Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro (siehe Antrag).
4. Direkte Mitbestimmung der Belegschaft ermöglichen: Von einem Betriebsrat vertreten zu werden, reicht nicht aus – echte Demokratie braucht eigene Beteiligung. Der Antrag macht die Betriebsversammlung zu einem eigenständigen, entscheidungsfähigen Organ, gibt Beschäftigten monatlich zwei Stunden bezahlte Freistellung für betriebspolitische Diskussionen und stärkt ihre Rechte (siehe Antrag).
5. Europäische Betriebsräte in multinationalen Konzernen stärken: Eine neue EU-Richtlinie bringt Verbesserungen – aber Deutschland soll sie ambitioniert und zügig umsetzen, nicht erst 2029. Der Antrag fordert massive Sanktionen bei Verstößen gegen EBR-Vorschriften und schnelle einstweilige Verfügungen für Europäische Betriebsräte. Das Ziel: Grenzüberschreitende Mitbestimmung in multinationalen Konzernen wirksam verankern (siehe Antrag).
