Die Linke klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Finanzpaket von Union und SPD:
Vier Abgeordnete der Gruppe Die Linke im Bundestag haben beim Bundesverfassungsgericht eine weitere Klage eingereicht. Diese möchte verhindern, dass Union und SPD weitreichende Grundgesetzänderungen in einem irren Tempo und viel zu knappen Beratungsfristen durchpeitschen.
Im Zuge der Sondersitzung des alten Bundestages (20. Bundestag) sollen Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen werden. Da Union und SPD im neuen Bundestag für Zweidrittelmehrheit auf Kompromisse mit der Linken und den Grünen angewiesen sind, wollen sie das Finanzpaket schnell mit dem alten Bundestag beschließen. Zu schnell findet Die Linke im Bundestag, denn wir sehen darin eine Verletzung unserer Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung. Unser Prozessbevollmächtigter Prof. Andreas Fischer-Lescano hat die Eilklage im Namen der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Gesine Lötzsch, Clara Bünger und Christian Görke eingereicht.
Warum das Tempo des Gesetzgebungsprozesses problematisch ist:
Um die Grundgesetzänderung noch durch den alten Bundestag beschließen zu können, müssen die Lesungen der Gesetzesvorlage nur wenige Tage nacheinander stattfinden. Dadurch wird die Mandatsfreiheit der Bundestagsabgeordneten eingeschränkt, denen so verwehrt wird, sich ausreichend mit dem Gesetzentwurf und den Konsequenzen zu befassen. Die Abgeordneten können somit nicht gleichberechigt an der politischen Willensbildung teilnehmen.
Warum die Einbringung problematisch ist:
Zusätzlich zum Tempo des Gesetzgebungsprozesses handelt es sich bei dem vorgelegten Entwurf nicht um einen Fraktionsantrag, sondern um einen Antrag einer potenziellen künftigen Bundesregierung, da Mitglieder einer Landesregierung, einer amtierenden Bundesregierung und einer Fraktion des 20. Deutschen Bundestages, die hofft, zukünftig die Bundesregierung zu stellen, für den Antrag verantwortlich zeichnen. Der Antrag kommt somit nicht aus der Mitte des Parlaments. Somit liegt ein Verstoß gegen die Rechtsfolge nach Art. 72 Abs. 2 GG vor. Eine potenzielle künftige Bundesregierung gehört nach Art. 76 GG nicht zu den Initiativberechtigten für einen Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung.
Unser Eilantrag: Untersagung der zweiten und dritten Lesung
Um die Rechte der Abgeordneten zu wahren, wurde zusätzlich ein Eilantrag gestellt, dem Bundestag die Einberufung der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes zu untersagen. Wenn der Antrag Erfolg hat, würde das geplante Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes kann dann im 21. Bundestag eingebracht werden.
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Die Linke hat bereits Anfang der Woche vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Sondersitzung des alten Bundestages eingereicht:
Der Grund: Die Bundestagspräsidentin hat auf Druck der CDU/CSU und SPD den alten Bundestag (20. Deutscher Bundestag) zu einer Sondersitzung einberufen, um noch schnell das Grundgesetz zu ändern.
Das alles geschieht, obwohl die Wahl zum neuen Bundestag (21. Deutscher Bundestag) bereits abgeschlossen ist und die Konstituierung des neuen Bundestages rechtlich möglich und geboten wäre. Es kann der Eindruck gewonnen werden, dass die mögliche neue Regierung mit den Wahlergebnissen vom 23. Februar sehr unglücklich ist. Unser Prozessbevollmächtigter Prof. Andreas Fischer-Lescano hat die Klage im Namen der Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag sowie der neuen Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken eingereicht. Wir sehen darin eine Verletzung unserer Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung und unseres Rechtes auf die volle Ausschöpfung der neuen Wahlperiode.
Warum ist die Sondersitzung problematisch?
Die Wahlberechtigten haben am 23. Februar gewählt. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Wahlergebnis der Bundestagswahl voraussichtlich am 14. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag feststellen und bekannt geben. Die neuen Abgeordneten sind gewählt, die Fraktionen haben sich bereits organisiert und der neue Bundestag ist bereit, seine Arbeit aufzunehmen. Trotzdem hält die Bundestagspräsidentin am alten Bundestag fest und lässt diesen sogar noch eine Grundgesetzänderung beschließen – obwohl dies Aufgabe des neuen Bundestages wäre.
Das bedeutet:
- Die politische Verantwortung und Gestaltungsmacht des neuen Bundestages wird durch den alten Bundestag blockiert.
- Das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in demokratische Abläufe wird untergraben.
Unser Eilantrag: Schluss mit der Blockade!
Wir haben zusätzlich einen Eilantrag gestellt, um die Bundestagspräsidentin zu verpflichten, den alten Bundestag nach Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses nicht mehr einzuberufen. Wenn der Antrag Erfolg hat, würde das geplante Gesetzgebungsverfahren gestoppt – und der neue Bundestag könnte die politischen Entscheidungen treffen, die ihm als gewähltem Organ zustehen.
Wir bleiben dabei: Der Wille der Wählerinnen und Wähler muss respektiert werden! Sobald der neue Bundestag arbeitsfähig ist, darf der alte Bundestag nicht mehr aktiv werden. Wir setzen uns dafür ein, dass demokratische Regeln und die Verfassung eingehalten werden.