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Jetzt Pflegegrad beantragen!

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Jeden Tag pflegen Millionen Menschen ihre Eltern, Kinder oder andere An- und Zugehörige. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen dafür, dass Menschen in Würde leben können. Denn wir alle verdienen die Sicherheit, im Falle von Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu sein. Niemand sollte Angst haben müssen, deswegen zum Sozialamt gehen zu müssen und das eigene Zuhause oder die Ersparnisse zu verlieren.

Mit der Pflegereform verschärft die Bundesregierung den Druck auf Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte und gaukelt uns damit die Rettung der Pflegeversicherung vor. Gleichzeitig vertröstet sie die Betroffenen mit einer weiteren Kommission, die die strukturellen Probleme irgendwann angehen soll.

Die Botschaft dieses Kürzungsprogramms ist klar: Mehr zahlen, weniger bekommen und mehr Belastungen allein tragen.

Die geplante Reform trifft die Menschen ganz konkret: Der Pflegebedarf wird einfach weggerechnet. Durch höhere Anforderungen bei der Pflegebegutachtung wird es schwieriger, überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren Pflegegrad zu kommen. Der Pflegebedarf verschwindet aus der Statistik, aber nicht aus dem Alltag. Pflegende und Gepflegte werden alleine gelassen.

Die Linke im Bundestag ruft deshalb alle Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen.

Wir stellen uns entschieden gegen jegliche Leistungskürzungen bei der Pflege. Jetzt geht es darum, konkret die Menschen noch auf die Leistungen aufmerksam zu machen, die sie sonst schon ab nächstem Jahr nicht mehr erhalten würden.

Wer bis Ende des Jahres noch rechtzeitig seinen Pflegegrad beantragt, wird noch nach der alten Regelung eingruppiert – und diese Eingruppierung bleibt bis zur nächsten Begutachtung erhalten. Die Linke im Bundestag hat dafür alle wichtigen Infos in einem FAQ zusammengefasst, damit die Menschen jetzt zu ihrem guten Recht kommen.

  • Warum ruft Die Linke im Bundestag dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen? 

Im September hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Pflegegesetz beschlossen. Es soll bis Ende des Jahres im Bundestag beschlossen werden und dann ab dem 01.01.2027 gelten. Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beinhaltet Änderungen zu den Voraussetzungen der Einstufung von Pflegegraden. Diese werden deutlich verschärft, sodass es ab 2027 schwieriger sein wird, einen Pflegegrad zu bekommen.

Das heißt: Künftig müssen Menschen stärkere Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit nachweisen, um denselben Pflegegrad wie heute zu erhalten. Besonders betroffen sind davon Menschen mit beginnendem oder mittlerem Unterstützungsbedarf sowie mit körperlichen Einschränkungen. Wer die ab 2027 geltenden Schwellen knapp verfehlt, könnte dann keinen oder nur einen geringeren Pflegegrad als aktuell erhalten. Das bedeutet, dass sie auch keine oder deutlich weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten würden.

Die Linke im Bundestag ruft deshalb alle Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen. Wird nämlich der Pflegegrad noch rechtzeitig in diesem Jahr beantragt, bleibt dieser auch trotz der Gesetzesänderung bestehen. Wer bis Ende des Jahres noch rechtzeitig seinen Pflegegrad beantragt wird noch nach der alten Regelung eingruppiert – und diese Eingruppierung bleibt bis zur nächsten Begutachtung erhalten. Entscheidend für die Eingruppierung eines Pflegegrades ist der Zeitpunkt, wenn der Antrag eingegangen ist. Das bedeutet, alle Anträge auf Pflegegrad, die noch in diesem Jahr eingehen, werden noch nach der jetzigen Rechtslage bewertet.

  • Was ändert sich ab dem 01.01.2027 durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für Personen mit Pflegebedarf?

Alle behalten ihren aktuellen Pflegegrad. Bis zu einer neuen Begutachtung gilt hier Bestandsschutz. Allerdings wird es bei den Leistungen in den Pflegegraden zu vielen Änderungen kommen. So sollen bisherige Einzelleistungen in Budgets gebündelt und diese insgesamt neu aufgestellt werden. Gerade bei Menschen mit Pflegegrad I fällt durch diese Neuregelung wichtige finanzielle Unterstützung weg. Auch bei anderen Pflegegraden ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelungen die finanzielle Unterstützung der Pflegebedürftigen geringer ausfallen wird, weil mehr Leistungen in Budgets gebündelt werden. Das bedeutet, dass man aus einem Budget mehr Leistungen bezahlen muss und somit faktisch weniger Geld hat. 

Für Menschen, die einen Pflegegrad beantragen wollen, wird es zukünftig schwerer diesen zu bekommen. Grund dafür ist, dass die Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade angehoben werden. Konkret bedeutet das, man benötigt künftig mehr Punkte bei der ursprünglichen Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, um in die verschiedenen Pflegegrade eingestuft zu werden. Dies bedeutet auch, dass zukünftig ein Wechsel zwischen den Pflegegraden schwieriger werden könnte.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wenn diese Leistungen noch benötigt werden und das Budget noch nicht ausgeschöpft ist, sollten die Betroffenen das noch dieses Jahr nutzen. Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

  • Was ändert sich beim Pflegegrad I?

Nach dem bisherigen Entwurf werden die Leistungen für Pflegegrad I umfassend angepasst. So soll der Entlastungbetrag von 131 Euro pro Monat entfallen. Zuschüsse für technische Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können weiterhin beantragt werden, aber bestimmte Verbrauchshilfsmittel für die Pflege sind dann keine eigene Leistung mehr. Als Ersatz sind zusätzliche Beratungsangebote geplant, die allerdings erst später starten sollen. Was bleibt sind die Pflegehilfsmittel (Hilfsmittel im engeren Sinn), der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €) sowie der Beratungsbesuch zu Hause. Ab 1. Januar 2029 soll ein Anspruch auf eine neue Pflegebegleitung hinzukommen.

  • Was ändert sich beim Beantragen eines Pflegegrades? 

Der Antrag auf einen Pflegegrad läuft weiterhin genau gleich ab. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist. Ein kurzer formloser Brief genügt dazu. Bei vielen Pflegekassen ist es auch möglich, den Antrag online zu stellen.

Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse. Sie schickt den Antragstellenden Unterlagen zu und bestellt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) macht dann einen Termin aus und begutachtet die pflegebedürftige Person zuhause. Anschließend ermittelt der MD ob und welcher Pflegegrad vorliegt und teilt dies der Pflegekasse mit. Sobald ein Antrag gestellt wurde, besteht auch ein Anspruch auf Pflegeberatung.

Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nicht mehr kann. Sobald der Alltag nicht mehr alleine zu bewältigen ist, sollte man sich Gedanken über die Beantragung eines Pflegegrades machen. Entscheidend für den Erhalt von Pflegeleistungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man zuvor mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Durch die Reform gibt es auch Änderungen, die die Frist der Pflegekassen zur Bearbeitung der Anträge betreffen. Nach Eingang eines Antrags auf Feststellung muss die zuständige  Pflegekasse dem Antragsteller die Entscheidung über seinen Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitteilen. Schafft die Pflegekasse es nicht, diese Frist einzuhalten, muss sie für jede verstrichene Woche bis zur Entscheidung dem Antragsteller 70 Euro zahlen. Diese 25-Tage Bearbeitungsfrist will die Regierung jetzt vom 01. Januar 2027 bis zum 01. April 2027 aussetzen.

  • Wo kann ich mich zu weiteren Fragen bezüglich des Beantragens eines Pflegegrades beraten lassen? 

Bei Fragen können Menschen sich allem voran an ihre Pflegekasse wenden. Diese ist bei der Krankenkasse angegliedert. Des Weiteren gibt es bundesweite Pflegestützpunkte, die rund um verschiedene Pflegethemen beratend und unterstützend tätig werden können. Auch die Sozialverbände, die Verbraucherzentrale und weitere Organisationen bieten umfassende Beratung zur Pflege an. Viele dieser Beratungsangebote bieten konkrete Unterstützung in Form von Musterschreiben für die Antragstellung oder ausführliche Antworten auf alle Fragen rund um die Pflegegrade und Pflegeleistungen. Ein Großteil dieser Unterstützung ist auch online zu finden.

  • Was fordert Die Linke im Bundestag zur Pflege?

Wir fordern, auf Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung zu verzichten und geplante Verschlechterungen beim Pflegegrad 1 sowie höhere Hürden bei der Einstufung in die einzelnen Pflegegrade zurückzunehmen.

Die Pflegeversicherung braucht eine stabile Finanzierung, an der sich die gesamte Gesellschaft beteiligt und die nicht nur über die Beiträge auf kleine und mittlere Erwerbseinkommen und Renten läuft. Daher muss die private Pflegeversicherung an den Kosten beteiligt werden, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben oder besser noch abgeschafft und Beiträge auch auf Kapitaleinkommen fällig werden. Dass gerade diese Einkommen bisher von Beiträgen befreit sind, ist ungerecht und nicht mehr zu erklären.

Wir fordern einen Fahrplan, die Pflegeversicherung so auszubauen, dass künftig alle pflegebedingten Kosten im Pflegeheim übernommen und die pflegenden Angehörigen endlich entlastet werden. Der Bund muss mit den Ländern verhandeln, dass sie einen Teil des in der Sozialhilfe dadurch eingesparten Geldes in die Pflegeinfrastruktur investieren. Dann wären Heimbewohnerinnen nicht mehr verpflichtet, selbst die Investitionen ihrer Heime zu tragen und sofort um rund 500 Euro monatlich entlastet. Dies wäre eine historisches Vorgehen, das den Menschen zeigt, dass Bund und Länder gemeinsam an der Entlastung der Menschen arbeiten.

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