Recherchen des Netzwerks European Investigative Collaborations (EIC) und Berichte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den letzten Jahren legen massive Mängel in der Geldwäscheprävention sowie Geschäftsbeziehungen des Zahlungsdienstleisters Payone zu dubiosen Online-Händlern offen. Bereits im Jahr 2023 untersagte die BaFin der Payone GmbH Transaktionen mit Hochrisikokunden und stellte gravierende Defizite bei internen Kontrollsystemen fest. Trotz wiederholter Prüfungen und behördlicher Auflagen zeigten sich bis 2025 weiterhin unzureichende Strukturen zur Einhaltung der Geldwäscheprävention. Recherchen des Spiegel zufolge wickelte Payone zeitweise Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe für Anbieter aus dem Umfeld betrügerischer Abo-Fallen und Fake-Shops ab – mit teils personellen Überschneidungen zu Akteuren aus dem Wirecard-Skandal. Trotz umfänglichem Fragekatalog beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Isabelle Vandre in der BT-Drucksache 21/1026 (neu) ausweichend. Immer da, wo es konkret wird, verweist sie auf die Gefährdung des Staatswohles und stuft Informationen zu den Ermittlungen bezüglich der Tätigkeiten von Payone als „VS-Vertraulich“ ein. Damit wirft sie mehr Fragen auf als sie beantwortet. Bei einem Zahlungsvolumen von 210 Milliarden Euro erzielte die Payone lediglich einen Umsatz von 604 Millionen Euro – ist diese große Diskrepanz üblich für derartige Geschäftsmodelle? Zudem beziehen sich alle Zahlen auf den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2021 – was geschah in den Jahren danach, vor allem ab dem Jahr 2023, in dem die BaFin erstmals Maßnahmen verordnete? Es wird erwähnt, dass „im Falle einer Nichtbefolgung ihrer Anordnungen“ die BaFin „Mittel des Verwaltungszwangs“ einsetzen kann – wie steht es um die Befolgung der BaFin-Maßnahmen? Weitere Erkenntnisse lassen sich lediglich aus einer Einsicht in die Akten in der Geheimschutzstelle erhoffen.
Isabelle Vandre (MdB), Sprecherin für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Immobilienspekulation der Fraktion Die Linke im Bundestag, erklärt dazu:
„Die Pauschalantworten der Bundesregierung sind ausweichend, verkürzend und verunmöglichen die parlamentarische Kontrolle. Sie liefern weder Vorschläge für einen besseren Schutz der Verbraucher:innen noch klare Bekenntnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche. Unzureichende Aufsicht und Sicherheitslücken bei Finanzdienstleistern belasten unter den Verbraucher:innen am stärksten die einkommensschwächeren. Einmal in einer Abo-Falle gelandet, können diese sich gegen etwaige Schäden kaum wehren. Wenn Anbieter, wie die Payone GmbH, systematisch Geldwäscheprävention vernachlässigen können, ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ein zahnloser Tiger, dann wurden aus Wirecard keine Lehren gezogen. Finanzminister Klingbeil muss nun handeln, um die behördliche Aufsicht zu stärken und kriminellen Strukturen die Plattform zu nehmen. Vor allem vor dem Hintergrund der Kooperationen zwischen Zahlungsdienstleistern, wie Payone, mit öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten, wie der Sparkasse, ist zu prüfen, ob diese Partnerschaften mit dem öffentlichen Auftrag vereinbar sind.“