Aufenthaltsrecht bei beruflicher Bildung
Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes wurden am 1. Januar 2005 das Aufenthaltsrecht und das Arbeitserlaubnisrecht für Ausländerinnen und Ausländer in einem neuen Aufenthaltsgesetz zusammengefasst und die bisherigen Vorschriften zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis in alter Fassung aufgehoben. Inwieweit hat die Neuregelung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen, den Auszubildendenaustausch der Betriebe zu vereinfachen?