Berufsberatung jugendlicher Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Die Berufsberatung von Jugendlichen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, liegt in der Verantwortung der Jobcenter. Es war beabsichtigt, die Zuständigkeit in die Bundesagentur zu verlagern. Da hier seit über einem Jahr keine Schritte zu beobachten sind, fragt DIE LINKE. die Bundesregierung, ob sie diese Zuständigkeitsverlagerung noch plant und wie die Erfahrungen mit der derzeitigen Situation sind.