Krebserrgende Stoffe in Kinderspielzeugen
Der krebserregende Stoff PAK findet sich immer wieder in Kinderspielzeugen. Eine EU-Richtlinie, die ab 2011 Grenzwerte festlegen soll, ist jedoch untauglich, da ihre Unbedenklichkeitsgrenze um das 300fache überschritten werden kann. Die Bundesregierung unternimmt auf deutscher Ebene keine Maßnahmen zum Schutz der Kinder, obwohl das BfR einen Zusammenhang zwischen PAK und Kinderkrebs sieht. Ziel muss daher ein Verbot belasteter Spielzeuge auf nationaler Ebene sein.