Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Kommunisten, die wegen Widerstands gegen das NS-Regime im Konzentrationslager oder in den Fängen der Gestapo litten, haben damit wie andere Opfer nationalsozialistischer Verfolgung Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erworben. Im Zuge des Antikommunismus und schließlich des Verbots der KPD in der BRD wurde Mitgliedern der KPD eine Entschädigung verweigert oder gar die schon geleistete wieder zurück gefordert. Dieses Unrecht soll behoben werden.