Für einen starken öffentlich-rechtlichen Sparkassensektor: Keine Kompromisse beim Sparkassenbezeichnungsschutz - Parlamentswillen respektieren
Die Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren zum Sparkassen-Bezeichnungsschutz wird kritisiert, weil sie keine dauerhafte Sicherheit des Bezeichnungsschutzes sicherstellt. Die Bundesregierung wird u.a. aufgefordert, die Einigung incl. Protokollnotizen zu veröffentlichen und nachzuverhandeln mit dem Ziel einer dauerhaften Sicherung, die u.a. durch eine Konkretisierung der zulässigen Gemeinwohlaufgaben geschehen könnte.