Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (Maßlose Vorstandsgehälter)
Die enormen Einkommensunterschiede zwischen Vorständen und Belegschaft mindern die Leistungsbereitschaft der Angestellten und gefährden den sozialen Frieden in den Betrieben und in der Gesellschaft insgesamt. Um diesen Gefahren vorzubeugen, soll der Gesetzgeber regeln, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds nicht mehr als das Zwanzigfache eines Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe betragen dürfen.