Verdacht der so genannten Scheinvaterschaft gegenüber binationalen Familien
Seit 1998 ist für die Vaterschaftsanerkennung eines unehelichen Kindes die Zustimmung des Jugendamtes als dessen Amtspfleger nicht mehr erforderlich. Die Bundesregierung plant nun, einem Träger öffentlicher Belange ein befristetes Anfechtungsrecht bei Vaterschaftsanerkennungen zu gewähren, um so genannte
Scheinvaterschaften zu bekämpfen. Mehrere Verbände lehnen eine solche Regelung ab, da sie eine spezielle Personengruppe unter den Generalverdacht des Missbrauchs von Rechten stelle.