Bundespolitik soll im Streit um die Waldschlösschenbrücke vermitteln
Die UNESCO-Konvention enthält völkerrechtliche Verpflichtungen, die jeder Hoheitsträger - also Bund, Länder, Kommunen - im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Gesetze zu erfüllen hat. Es geht nicht, dass die Stadt Dresden sich freiwillig um den Eintrag in die Weltkulturerbeliste beworben hat und jetzt das Völkerrecht ignoriert. Deutschland macht sich als völkerrechtlicher Vertragspartner unglaubwürdig.