Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich von Eisenbahnen und Straßen
Die Kommunen sind aufgrund hoher Haushaltsbelastungen und den daraus folgenden desolaten Haushaltslagen nicht mehr in der Lage, den finanziellen Verpflichtungen aus der Straßenbaulast im Kreuzungsbereich Straße/Schiene nachzukommen. Bei entsprechender Änderung des EKrG würden die Bevormundung der Kommunen bei Baumaßnahmen, die von ihnen nicht verursacht werden, zurückgedrängt und ihre Haushalte entlastet.