Anrechnung von Unfallrenten auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Anrechnung der Unfallrente der Unfallversicherungsträger als Einkommen des Hilfebedürftigen nach § 11 SGB II ist eines der umstrittenen Problemfelder in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Grundsicherung für Arbeitsuchende.