Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz (zweite Nachfrage)
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Linksfraktion vom Verfassungsschutz überwacht wird. Nach Ansicht der Fraktion bedeutet eine solche Überwachung parlamentarischer Tätigkeiten eine Beeinträchtigung der Funktionsweise des Parlaments. Sie verstößt gegen die Grundsätze des freien Mandats und der Immunität. Die Fraktion will wissen, ob auch andere Fraktionen überwacht werden und wie die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist.