Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Arbeits- oder Schulunfall – Verletzung der Meldepflicht an die Gesetzliche Unfallversicherung
Nach aktuellen Presseberichten und Informationen vom Verein Eckiger Tisch können bestimmte Fälle sexuellen Missbrauchs als Arbeits- bzw. Schulunfall gelten und Betroffenen damit Leistungen der Unfallversicherung erhalten. Obwohl dies spätestens 2011 bekannt war, haben die verantwortlichen Institutionen die Fälle pflichtwidrig nicht bei der Unfallversicherung gemeldet und die zuständigen Bundesministerien, Kultusministerien und Kirchen Informationen über diesen Leistungsanspruch zurückgehalten.
