Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der Arbeitsschutzverwaltungen
Gemäß Arbeitsschutzkontrollgesetz von 2021 sollen ab 2026 jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe durch die Arbeitsschutzverwaltungen besichtigt werden. Einem Zwischenbericht des BMAS zufolge gab es 2022 jedoch in nur 0,84 % der Betriebe Besichtigungen mit Systembewertung. Eine Herausforderung sei die Personalausstattung. Wir wollen uns daher nach dem aktuellen Stand der Betriebsbesichtigungen und der Personalausstattung der ASV erkundigen.
