Veräußerung von Kleinstflächen durch die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH)
Streuflächen oder Schlupfloch? Seit dem 1. Januar 2025 hat die BVVG insgesamt rund 930 ha veräußert, was laut Bundesregierung etwa 520 Kaufverträgen und einer durchschnittlichen Fläche von 1,8 ha je Kaufvertrag entspricht. 1,8 ha sind ein fragwürdiger Durchschnitt, da Verkäufe über 2 ha in den Flächenmanagementgrundsätzen untersagt sind. Deswegen zielt die Kleine Anfrage auf Auskunft über Kriterien, Umfang, Lage und Verteilung, Käuferstrukturen und rechtlichen Rahmen bei der Veräußerung von Streuflächen der BVVG ab.
