Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/6130, 21/6559, 21/7016 – Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Die psychotherapeutische Versorgung ist heute schon prekär. Die Regierung plant weitere drastische Einschnitte. Besonders gravierend wird sich die Rückkehr in die Budgetierung auswirken, die den Rückbau von bis zu 25 Prozent der heutigen Versorgungskapazitäten zur Folge haben kann. Das wäre ein schwerer Schlag für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen. Viele von ihnen dürften dann in die Kliniken drängen oder bleiben unbehandelt. Beides kommt Beitrags- und Steuerzahler*innen ungleich teurer zu stehen.
