Nutzung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit ihrem Inkrafttreten zum 20. März 2026
Die AGG Nr. 48 wurde klammheimlich am 20. März in Kraft gesetzt. Sie sieht vereinfachte Genehmigungsverfahren für Waffen- und Rüstungsexporte in die Golfregion und in die Ukraine vor. Wir wollen wissen, in welchem Umfang sie bereits genutzt wurde und ob die pauschale Genehmigung die parlamentarische Kontrolle über Rüstungsexporte weiter schwächt.
