Aus dem so genannten Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Februar 2009 folgt, dass türkische Staatsangehörige zur Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei beibehalten und keine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen. Die BR vertritt ungeachtet der einhelligen Auffassung juristischer Fachexperten eine gegenteilige Ansicht.

Auswirkungen des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs
Archiv Linksfraktion -
Parlamentarische Initiativen
von
Sevim Dagdelen,
Ulla Jelpke,
Wolfgang Neskovic,
Archiv Linksfraktion -
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 16/12562
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/12743 vor.