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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 21/5474

Aktuell gibt es eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung eines Grundstücks zwischen Eheleuten und Menschen in einer eingetragenen Partnerschaft. Nicht-verheiratete Paare müssen in der identischen Situation, auch im Falle einer Trennung, Grunderwerbsteuer zahlen. Wir wollen fragen, wie viele Personen davon betroffen sind und welche Auswirkung auf Steuereinnahmen dies hat.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 21/5776 vor. Antwort als PDF herunterladen