Die Ampel schuf eine Neuregelung, nach der Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen (bei Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats) keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten sollen. Diese Strategie des "Aushungerns" ist mit EU- und Verfassungsrecht nicht vereinbar, lautete bereits die Kritik im Gesetzgebungsverfahren. In der Praxis kommt es deshalb kaum zu totalen Leistungseinstellungen, zahlreiche Bundesländer und Gerichte halten diese für rechtswidrig.

Leistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen
Parlamentarische Initiativen
von
Clara Bünger,
Tamara Mazzi,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 21/137
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 21/417 vor.