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Leistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen

Parlamentarische Initiativen von Clara Bünger, Tamara Mazzi,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 21/137

Die Ampel schuf eine Neuregelung, nach der Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen (bei Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats) keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten sollen. Diese Strategie des "Aushungerns" ist mit EU- und Verfassungsrecht nicht vereinbar, lautete bereits die Kritik im Gesetzgebungsverfahren. In der Praxis kommt es deshalb kaum zu totalen Leistungseinstellungen, zahlreiche Bundesländer und Gerichte halten diese für rechtswidrig.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 21/417 vor. Antwort als PDF herunterladen