Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz und die Leerstellen bei der Bekämpfung organisierter Cum-Steuerkriminalität
Ziel ist die Defizite bei der Verfolgung von Cum-Geschäften zu erfragen, auch auf Basis neuer BaFin-Daten und warum das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz die schwere Steuerkriminalität ausspart. Die Botschaft verdeutlicht, dass die Bundesregierung ohne eine valide bundesweite Datenbasis und trotz gegenteiliger Expertenwarnungen, das Risiko massiver Einnahmeverluste durch Verjährung und institutionell Fragmentierung in Kauf nimmt. Kurzfristig angekündigte Aktionspläne sind kein Ersatz für effiziente Bündelung von Kompetenzen beim Bund.
