Umsatzsteuer für gemeinnützige Sportvereine infolge des Bundesfinanzhof-Urteils von 2025
Der Bundesfinanzhof hat 2025 ein Urteil gefällt, demzufolge im Fall eines gemeinnützigen Sportvereins Mitgliedsbeiträge nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Folgen des Urteils sind noch nicht ganz klar, aber es könnte sich massiv auf zehntausende Sportvereine in Deutschland auswirken. Bisher hat die Bundesregierung keinen Vorschlag gemacht, wie rechtlich damit umzugehen ist. Die Anfrage soll die Sachlage klären.
