Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll zum Gewaltschutz die Möglichkeit eingeführt werden, den Täter in Hochrisikofällen zum Tragen einer Fußfessel zu verurteilen. Außerdem wird die Täterarbeit eingeführt und es finden Änderungen im Umgangsrecht mit Kindern bei Gewalttätern statt. Wir halten die Maßnahmen für sinnvoll, kritisieren aber, dass sie in dieser isolierten Form gefährlich sein können und auch nicht viele Betroffene erreichen.
