Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht
Die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters schwächt ohne Not den finanziellen Verbraucherschutz. Das Register hat eine abschreckende und präventive Funktion, seine Abschaffung verringert Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten der BaFin. Solange kein Provisionsverbot in der Finanzberatung kommt, welches die Interessen von Privat- und Kleinanleger*innen in den Vordergrund stellt, sollte nicht an anderer Stelle der Verbraucherschutz im Namen der Bürokratieentlastung geschwächt werden.
